Die Kosten für die Förderung werden in der Regel von den Eltern oder Erziehungsberechtigten selbst getragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Kostenübernahme erfolgen. Als anerkannte Therapeutin und Leistungsbringerin nach §35a SGB VIII für die Jugendämter berate ich Sie gerne zur Finanzierung durch das Jugendamt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie schnell Ihr Kind einen Therapieplatz erhält, hängt von der Verfügbarkeit freier Plätze und der Art der Finanzierung ab.
Private Finanzierung
Kostenübernahme durch das Jugendamt
Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess bis zu sechs Monate dauern kann.